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Corona-Orientierung

Corona-Hinweise für Verkündigung, Seelsorge und Unterricht

Evangelische Kirche Gräfenhausen

Oft wird bei den Mollerschen Landkirchen in der Weiterführung einer älternen Tradition über dem Altar die Kanzel und darüber die Orgel positioniert

Die Corona-Krise hat tief einscheidende Folgen für die Arbeit der Kirche. Hier gibt es detaillierte Hinweise insbesondere zum Dienst in Verkündigung, Seelsorge und Unterricht.

Hinweise für den Dienst in Verkündigung, Seelsorge und Unterricht in der EKHN zum Umgang mit dem Coronavirus 

+++ Stand 18.03.2020 +++ 

Gottesdienst

In den gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern zum Kampf gegen die Corona-Epidemie werden auch Zusammenkünfte in Kirchen verboten. Das bedeutet, dass bis auf Weiteres in den Kirchengemeinden keine Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Wir gehen davon aus, dass dies in den nächsten Wochen – auch über Ostern hinaus – so sein wird.

Taufen und Trauungen in öffentlichen Gottesdiensten können zurzeit nicht stattfinden. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass in besonderen Situationen Taufen im häuslichen Rahmen möglich sind.

Bei Bestattungen ist den Regelungen der örtlichen Behörden zu folgen. Genauere Hinweise zur Seelsorge und zur Durchführung von Bestattungen finden sich unter dem Abschnitt Seelsorge.

 

Religionsunterricht

Für Pfarrer*innen im hauptberuflichen Gestellungsvertrag in der Schule gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für die staatlichen Lehrkräfte. Für die Veranstaltungen im Bereich der Schulseelsorge finden daneben auch die kirchlichen Hinweise Anwendung (z.B. bezüglich Gottesdienst).

Da der Unterricht in den Schulen in Hessen und Rheinland-Pfalz bis zum Ende der Osterferien aus-fällt, besteht keine Präsenzpflicht für die Pfarrer*innen, die nebenamtlich in der Schule arbeiten (sog. „Pflichtstunden“). Dies gilt auch, wenn über die grundsätzlich zu erteilenden Stunden hinaus ein höheres Stundenkontingent wahrgenommen wird.

 

Seelsorge

Gemeindeseelsorge

Die seelsorgerliche Begleitung von Menschen kann und soll weiterhin stattfinden.

Vor einem Hausbesuch soll ggf. geklärt werden,  ob ein Gespräch auch telefonisch geführt werden kann.

Bei Hausbesuchen soll auf die bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen die zur Vermeidung von Ansteckung derzeit im Kontakt mit anderen Personen gelten, geachtet werden. Begrüßungen sollen freundlich sein, aber ohne Händeschütteln oder Körperkontakt. Eine gewisse räumliche Distanz soll gewahrt sein.

Auch bei Geburtstagsbesuchen wird empfohlen, zunächst anzurufen. Ggf. reicht ein Glückwunsch am Telefon oder ein Besuch wird zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart.

Für alte und kranke Menschen ist es zu prüfen, ob in der Kirchengemeinde eine „Einkaufshilfe“ angeboten werden kann. Das ist eine Form „diakonischer Seelsorge“ im Sinne einer Nachbarschaftshilfe.

Ggf. können Sprechzeiten von Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern und andere Mitarbeitenden in der Seelsorge ausgeweitet werden. Damit kann signalisiert werden, dass Mitarbeitende in der Seelsorge ansprechbar und erreichbar sind.

Alternativ oder additiv können Telefonsprechstunden angeboten werden.

Wenn möglich und gewollt können Seelsorgekontakte auch digital angeboten werden.

Seelsorgegruppen, wie alle anderen Gruppen, (auch Trauergruppen), sind bis auf weiteres abzusagen.

 

Hausabendmahls-Feiern können im Einzelfall weiterhin stattfinden, wenn sie gewünscht werden.

Sterbende Menschen, die eine seelsorgliche Begleitung wünschen, sind zu besuchen. Schutzvorkehrungen, wie sie die örtlichen Gesundheitsämter vorgeben, sind zu beachten.

Menschen, die an einer Corona-Infektion gestorben sind, sind zu beerdigen. Bestatter*innen kennen die besonderen Vorsichtsmaßnahmen.

Die Bestatter*innen sind auch informiert, ob und ggf. in welchem Rahmen Aussegnungen derzeit möglich sind.

Beerdigungsgespräche sollten mit höchstens 3-4 Personen stattfinden. Die Beerdigungsgespräche finden möglichst im Amtszimmer oder im Gemeindehaus statt. Die Möglichkeiten telefonischer Absprache sollen genutzt werden.

Ggf. sind nur kurze Bestattungsfeiern am Grab möglich, im engsten Familienkreis (Verwandte 1. Grades). Sollten mehr Personen zur Beerdigung kommen, ist auf die Abstandsregelung hinzuweisen. Die örtlichen Vorgaben müssen beachtet werden.

Stirbt ein Gemeindeglied aus einer Familie, die in Quarantäne ist, ist zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen. Eine Beerdigung kann erst nach dem Ende der Quarantäne erfolgen.

Die Traueransprache kann an die Angehörigen verteilt werden. Auch das ist eine Form von Seelsorge.

Bei allem gilt: Der Eigenschutz und der Schutz der anderen haben Priorität.

Diese Hinweise reagieren auf den aktuellen Stand der Informationen. Natürlich gelten immer die Anweisungen oder Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsbehörden.

 

Spezialisierte Seelsorge in Einrichtungen

Die Notfallseelsorge unterstützt durch ihren Dienst alle Akteur*innen der Rettungskette (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste). Sie sollte ihren Dienst daher nach Möglichkeit in Absprache mit den Verantwortlichen für die PSNV (Kreisbrandinspektoren, Landräte, Leistellen-Disponenten, Katastrophenschutz-Beauftragte) fortsetzen. Bei risikobehafteten Einsätzen sollte bei den Einsatzleitungen Schutzkleidung und Desinfektionsmittel angefragt werden. „Notfallseelsorge am Telefon“ ist eine denkbare Alternative zu einer face to face Begleitung von Menschen oder Familien.

Ob und wie Klinik-,  Altenheim- und Hospizseelsorger*innen ihren Dienst tun können, muss vor Ort mit den jeweiligen Leitungen der Einrichtungen geklärt werden. Die Situation ist momentan örtlich sehr unterschiedlich. Den Vorgaben der jeweiligen Einrichtung ist unbedingt Folge zu leisten.

Viele Menschen haben in Altenheimen und Krankenhäusern Telefone an ihrem Bett stehen und können dort angerufen werden. Möglicherweise sind Patient*innen auch über E-Mail und die sozialen Netzwerke erreichbar.

Denkbar ist es, in Altenheimen und Kliniken ein Krisentelefon für Seelsorgegespräche einzurichten. Möglicherweise kann eine Weiterleitung geschaltet werden. Ist dies nicht der Fall, sollte dort,  wo es möglich ist, eine Rufbereitschaft installiert werden.

In manchen Kliniken werden die Gottesdienste, die im Haus auch ohne Gemeinde vor Ort gefeiert werden können, in die Zimmer übertragen. Diese Möglichkeit sollte in Absprache mit den Einrichtungen genutzt werden. Eigene Kurzandachten oder meditative Texte können den Patient*innen  gegebenenfalls auch über E-Mail oder die sozialen Netzwerke zugänglich gemacht werden. Eine Zusammenstellung von Andachten in leichter Sprache finden sich auf der Seite des Zentrums Seelsorge und Beratung: https://zsb.ekhn.org/download.html.

Bei Vorliegen der technischen Möglichkeiten können Podcasts erstellt und verschickt werden.

Für Bewohner*innen  des „betreuten Wohnens“ sollte geprüft werden, ob eine „Einkaufshilfe“ organisiert werden kann.

Sterbende Menschen, die eine seelsorgliche Begleitung wünschen, sind zu besuchen. Ein Patient/eine Patientin, der/die Begleitung möchte, sollte nicht alleine sterben müssen. Entsprechende Kontakte sind mit der Station abzusprechen.

 

Ausbildung

Das Theologische Seminar Herborn bleibt vorerst bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Die Kurswochen werden nicht nachgeholt, sondern die Kurse erhalten jeweils Arbeitsaufträge, die sie in der vorgesehenen Kurswochenzeit zuhause bearbeiten können.

Fragestellungen, die einzelne Kurse konkret betreffen (Schulpraktikum, Examenstermine, Freistellungen, usw.), werden die jeweiligen Kursbegleiter*innen, bzw. Fachvertreter*innen mit den Kursen, bzw. den betroffenen Personen einzeln klären. Ziel ist es, den Abschluss des Vikariates zum jeweiligen geplanten Termin zu gewährleisten.

Die Arbeit im Gemeindepraktikum kann entsprechend den kirchenleitenden Vorgaben fortgesetzt werden.

 

Fort- und Weiterbildung, Studienzeit

Bezüglich Fort- und Weiterbildungen, die in den nächsten Wochen stattfinden, bitten wir, im Hinblick auf die entstehenden Kosten, mit der Absage zunächst abzuwarten, ob der Veranstalter von sich aus den Termin storniert. Sollte der Veranstalter nicht stornieren, ist die Frage der Kostenübernahme mit dem Referat Personalförderung und Hochschulwesen zu klären.

Sollte die  Themenbearbeitung einer geplanten Studienzeit von der Teilnahme an Reisen, Kongressen, Fortbildungen, etc. abhängen und diese Termine von Veranstalterseite abgesagt werden, so kann in der Kirchenverwaltung, Referat Personalförderung und Hochschulwesen, eine Verschiebung der Studienzeit beantragt werden. Sollte die Situation in Gemeinde bzw. Dekanat den Abbruch einer Studienzeit erforderlich machen, so werden nach Genehmigung durch das Referat Personalförderung und Hochschulwesen evtl. entstehende Kosten von der Gesamtkirche getragen. Die Möglichkeiten der zeitnahen Fortsetzung der Studienzeit werden nach Rücksprache mit der*m zuständigen Dienstvorgesetzten sowie dem Referat Personalförderung und Hochschulwesen gefunden.

Einzelfragen

Besonders gefährdete Mitarbeitende (Menschen mit Vorerkrankungen, wie z. B. Atemwegserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen) sowie entsprechend den Regelungen des Landes Hessen Mitarbeitende im Alter von über 60 Jahren sollen in Absprache mit ihren Vorgesetzten im Home-Office arbeiten! Auf Sozialkontakte ist zu verzichten. Betroffene Pfarrer*innen und Mitarbeitende in der Seelsorge können verstärkt telefonisch seelsorgerlich tätig sein und sich zur Mitarbeit in der nächsten Telefonseelsorgestelle anbieten (s.o. die Ausführungen zur Seelsorge).

Dienstreisen sind nur in besonders begründeten Ausnahmen möglich. Größere Sitzungen und die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen finden bis auf weiteres nicht mehr statt. Möglichkeiten zu Video- oder Telefonkonferenzen können genutzt werden.

Falls es zu einer Ausgangssperre kommen sollte, ist zurzeit sowohl der Weg zur Arbeit als auch um anderen zu helfen ausgenommen. Zurzeit wird geprüft, ob bei einer absoluten Ausgangssperre Gemeindepfarrer*innen, (ehrenamtliche) Notfallseelsorger*innen, (ehrenamtliche) Mitarbeitende in der Telefonseelsorge  und Krankenhausseelsorger*innen weiter arbeiten können, da sie in besonderer Weise das gesellschaftliche Leben stabilisieren. Wir empfehlen, dass Sie hierzu vorab den Kontakt mit den örtlichen Gesundheits- und Ordnungsbehörden suchen, um regionale Absprachen zu treffen.

Fristen für Pfarrwahlen werden bis auf weiteres ausgesetzt.

 

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